Leihtablets am Gymnasium (Jahrgang 7 ab Schuljahr 26/27)

Digitale Medien gehören zur Lebenswelt unserer Schüler:innen dazu, ob wir das wollen oder nicht. Zeitgemäßer Unterricht muss ernst nehmen, was die Schüler:innen bewegt und womit sie sich außerhalb der Schule beschäftigen. Die Digitalisierung bedeutet jedoch nicht, dass zukünftig alles Etablierte durch Digitales verdrängt wird. Der klassische Unterricht darf unserer Meinung nach nicht einfach nur ersetzt werden.

Deshalb setzen wir am Gymnasium Osterholz-Scharmbeck Tablets gezielt dort ein, wo sie einen Mehrwert schaffen, nicht als Ersatz für bewährten Unterricht, sondern als zusätzlichen didaktischen Zugang.

Da wir Medienkompetenz als eine Schlüsselkompetenz sehen, möchten wir unsere Schüler:innen, Ihre Kinder, noch besser auf diese Lebenswelt vorbereiten. Unsere Lernenden sollen nicht nur am Tablet „wischen“ können, sondern kompetent, konstruktiv und kreativ mit digitalen Geräten umgehen können.

Tablets in der Schule machen den Unterricht nicht pauschal besser. Sie machen ihn jedoch anders und ermöglichen Schüler:innen einen neuen didaktischen und methodischen Zugang zu Inhalten, der im klassischen Unterricht nicht erreicht werden kann.

Ab dem Schuljahr 2026/27 erhalten alle Schüler:innen des 7. Jahrgangs ein kostenloses Leihtablet vom Land Niedersachsen.

Ein Erklärvideo von Herrn Bartels zur Nutzung von iPads im Unterricht

Das Wichtigste in Kürze

Das Tablet inklusive Zubehör (Hülle mit Tastatur, Folie, Stift und Ladegerät) wird durch das Land Niedersachsen kostenfrei an die Schüler:innen verliehen, vertreten durch die Erziehungsberechtigten. Für die Familien entstehen keine Anschaffungskosten. Das mitgelieferte Zubehör unterliegt gebrauchsbedingtem Verschleiß und ist im Bedarfsfall von den Erziehungsberechtigten zu ersetzen, gleichwertiges alternatives Zubehör ist ausdrücklich zulässig. Alle Details regelt der Leihvertrag [Link].

Die Ausgabe erfolgt zentral durch die Schule. Erziehungsberechtigte bringen zu festen Terminen den unterschriebenen Leihvertrag mit, quittieren die Empfangsbestätigung vor Ort und erhalten anschließend eine Kopie des Vertrags.

Die technische Einführung übernehmen erfahrene Lehrkräfte zu Beginn des jeweiligen 7. Schuljahres, fachspezifische Apps führen die jeweiligen Fachlehrkräfte ein (zum Beispiel GoodNotes in Latein, GeoGebra in Mathematik). Rechtliche Aspekte der Nutzung besprechen die Klassenleitungen.

Die Heft- und Mappenführung läuft grundsätzlich analog wie in Jahrgang 5 und 6 weiter. In fast allen Fächern werden E-Books genutzt, in Latein wird GoodNotes zur Heft- und Mappenführung eingesetzt, da hier weiterhin mit Printbüchern gearbeitet wird. Printbücher, die nicht mehr über die Schulbuchausleihe verliehen werden, stehen als Klassensatz in den Klassen- und Fachräumen bereit, E-Books kommen ergänzend in dezentralen Arbeitsphasen und zu Hause zum Einsatz. Taschenrechner werden in Jahrgang 7 nicht mehr angeschafft, für den CAS-Einsatz im Matheunterricht ist die kostenlose App GeoGebra Suite vorgesehen.

Die Schüler:innen sind dafür verantwortlich, dass das Tablet zu Hause vollständig aufgeladen wird, täglich inklusive Zubehör mitgeführt und sicher in der Schultasche verstaut wird, sorgsam behandelt wird und Beschädigungen oder technische Probleme umgehend gemeldet werden.

Die Tablets werden zentral über eine Mobilgeräteverwaltung administriert und überwacht, eine private Nutzung ist untersagt. Benötigte Apps stehen über einen zentralen App-Katalog zur Verfügung und können von den Schüler:innen selbst installiert werden, die Installation anderer Apps ist technisch unterbunden, Wünsche für zusätzliche Apps können über die Schulleitung beantragt werden. In den großen Pausen bleiben die Tablets in der Tasche oder im Klassenraum. Für den Browser wird eine Whitelist eingerichtet, die je nach Bedarf der Fachlehrkräfte erweitert wird. Verstöße gegen die Nutzungsordnung werden im Rahmen der Schulordnung geahndet, das Gerät kann dabei auch vorübergehend eingezogen werden.

Die Schüler:innen erhalten sowohl eine allgemeine Einführung zum Umgang mit dem Gerät als auch Einführungen fachspezifischer Apps. Die „Nutzungsordnung: Elternfinanzierte, verwaltete mobile Endgeräte im Unterricht“ sowie „Nutzungsordnung digitale Infrastruktur und digitale Endgeräte“ regeln den erlaubten Rahmen der Nutzung der Geräte.

Hier gelangen Sie zu den Präsentationsfolien der Informationsveranstaltung vom 08.04.2026.

Ansprechperson

Darius Schindler, schindler.darius(at)gymnohz.de

Fragen und Anregungen? tablets(at)gymnohz.de

Informationen des Landes Niedersachsen finden Sie hier.

Nachfolgend finden Sie zu mehreren Themenbereichen Antworten auf häufige Fragen

Fragen zum Einsatz der Tablets im Unterricht

Wieso werden die Geräte in der siebten Klasse eingeführt?

Das Land Niedersachsen hat beschlossen, dass zum Schuljahr 26/27 mit der Ausstattung ab Jahrgang 7 begonnen wird. Mehr Informationen dazu erhalten Sie hier.

Wie wird das Tablet im Rahmen des Unterrichts eingesetzt?

Tablets können im Unterricht in vielfältiger Weise eingesetzt werden. Das vierstufige SAMR-Modell (externer Link) versucht zu erklären, wie Unterricht durch technische Hilfsmittel verändert und ggf. verbessert wird. Grundsätzlich ist die Idee, dass das iPad von Jahrgang 7 aufwärts immer mehr eingesetzt wird. In Jahrgang 7 soll das analoge Führen von Mappen aber z.B. noch der Normalfall sein.

Stufe 1: Ersetzung (Substitution)
Analoge Lernmaterialien werden durch digitale ersetzt.  Dabei wird die Aufgabe funktional nicht verändert. Lediglich das Medium wird digital: Ein Arbeitsblatt wird digital ausgefüllt; ein Text wird online am Tablet gelesen; ein Text wird ohne Rechtschreibhilfe mit einem Textverarbeitungsprogramm erfasst.

Stufe 2: Erweiterung (Augmentation)
Eine Aufgabe wird durch den Einsatz digitaler Medien funktional erweitert: Viele Daten werden mit einem Tabellenkalkulationsprogramm ausgewertet; ein Text wird mit einer Rechtschreibhilfe verfasst; Messwerte wie Temperaturen werden digital erfasst; durch QR-Codes in Schulbüchern oder auf Arbeitsblättern können weitere Informationen in Form von Animationen oder interaktiven Übungen angeboten werden.

Stufe 3: Änderung (Modifikation)
Eine Lernaufgabe wird so erweitert, dass sie ohne digitale Hilfsmittel nicht bearbeitet werden kann, sodass der Mehrwert der Verwendung dieser digitalen Hilfsmittel deutlich wird: Eine Gruppe erstellt ein Lernvideo, eine Gruppe arbeitet kollaborativ an einem Text; Audiodateien im Fremdsprachenunterricht dienen als Grundlage für das Aussprachetraining; Lernende sprechen als Hausaufgabe und schicken Lehrkräften die Audiodatei zur Bewertung.

Stufe 4: Neubelegung (Redefinition)
Es werden neuartige Lernaufgaben erstellt, die ohne den Einsatz digitaler Hilfsmittel nicht denkbar wären: Lernende filmen sich beim Weitsprung, um anschließend ihre Technik zu analysieren; dynamische Geometriesoftware wird verwendet, um ein mathematisches Problem zu veranschaulichen; Lernende messen qualitativ das Erdmagnetfeld und visualisieren es in einem Diagramm.

Darf das Tablet im Rahmen von Klassenarbeiten und Prüfungen verwendet werden?

Teilweise, da das Tablet den Taschenrechner ersetzt, werden Tablets auch bei Prüfungen – vor allem in den naturwissenschaftlichen Fächern – eingesetzt. Dies wird zuvor intensiv in den entsprechenden Fachschaften vorbereitet und mit den Schülern/innen im Unterricht geübt.

Werden durch die Einführung der Tablets klassische Lernmaterialien wie Bücher und Hefte ersetzt?

Zum Teil. Gedruckte Schulbücher können durch eBooks ersetzt werden, wodurch die Schultaschen leichter werden. Zusätzlich erhoffen wir uns eine Kostenersparnis durch den Einsatz von eBooks gegenüber gedruckten Büchern.
Allerdings bieten noch nicht alle Verlage adäquate eBooks zu unseren Lehrwerken an. Daher werden wir einige gedruckte Bücher weiterhin verwenden müssen.
In einer Übergangsphase werden wir zudem Schulbücher im Klassenraum bzw. Fachraum aufbewahren, sodass die Lernenden im Unterricht parallel am Tablet sowie mit dem Buch arbeiten können. Dadurch entstehen natürlich keine Zusatzkosten.

Wer entscheidet, wie und in welchem Umfang das Tablet im Unterricht eingesetzt wird?

Die Lehrkraft entscheidet in Zusammenarbeit mit der Fachschaft nach didaktisch-methodischen Überlegungen, inwiefern der Einsatz des Tablets einen Mehrwert liefert. Die iPads sollen insbesondere dort genutzt werden, wo sie einen Mehrwert liefern.

Tablets in der Schule machen den Unterricht nicht pauschal besser. Sie machen ihn jedoch anders und ermöglichen Schüler:innen einen neuen didaktischen und methodischen Zugang zu Inhalten, der im klassischen Unterricht nicht erreicht werden kann.

Wird sichergestellt, dass die Tablets von den Lehrkräften auch aktiv genutzt werden?

Die Lehrkräfte werden seit 2021 geschult und sensibilisiert, die Geräte im Unterricht zu nutzen. Die Lehrkräfte nehmen sowohl an externen als auch an schulinternen Fortbildungen teil und multiplizieren ihre Erkenntnisse in der Schule. Die Fachschaften entwickeln zudem ihren Unterricht stets weiter und prüfen, an welchen Stellen der Einsatz eines Tablets einen Mehrwert liefert.

Werden die Schüler:innen beim Kennenlernen der Geräte unterstützt?

Ja, nach der Lieferung zur Schule werden die Geräte gemeinsam ausgepackt und eingerichtet. Anschließend geht es sofort los.
Fachbezogene Apps werden direkt im Fachunterricht eingeführt und gemeinsam erkundet sowie genutzt.
Das Kennenlernen außerfachlicher Nutzungsmöglichkeiten wie Speichern von Daten auf IServ, gelungener Workflow und Weiteres wird ebenfalls in den Fächern kennengelernt und geübt.

Welche Pflichten haben wir?

Das Land Niedersachsen stellt in seiner Handreichung die Pflichten von Schüler:innen und Erziehungsberechtigten klar: „Erziehungsberechtigte stellen sicher, dass ihr Kind täglich ein funktionsfähiges und vollständig aufgeladenes digitales Endgerät mit in die Schule bringt. Dies gehört zur erforderlichen zweckentsprechenden Ausstattung (§ 71 Abs. 1 NSchG).“

„Schülerinnen und Schüler tragen die Verantwortung dafür, dass das digitale Endgerät

  • zuhause vollständig aufgeladen wird,
  • täglich einschließlich Zubehör mitgeführt wird,
  • sicher in der Schultasche verstaut ist,
  • sorgsam behandelt wird,
  • Beschädigungen oder technische Probleme umgehend der Schule gemeldet werden.“

Fragen zur Software und zu Apps

Welche Apps werden auf dem Tablet installiert?

Durch die Schule wird ein umfangreiches App-Paket vorgegeben, welches automatisch installiert wird. Das Paket wird alle für den Unterricht notwendigen Apps enthalten. Das App-Paket wird regelmäßig angepasst, um neue sinnvolle Apps ebenfalls nutzen zu können bzw. kaum genutzte Apps wieder zu löschen, um Speicherplatz freizumachen.

Können wir auch eigene Apps installieren?

Nein, ein Installieren eigener Apps ist nicht vorgesehen. Eine dafür notwendige Apple-ID kann auf den Geräten nicht genutzt werden.

Darf das Tablet privat und in den Ferien genutzt?

Das Tablet dient als Arbeitsgerät und soll auch so verwendet werden. Es können bspw. nur Websites besucht werden, die zuvor von der Schule freigegeben wurden (Whitelist). Natürlich darf das Tablet Zuhause aber zum Lernen genutzt werden.

Welche Einschränkungen können die Lehrkräfte während des Unterrichts vornehmen? 

Da das Tablet durch die Verwaltungssoftware verwaltet wird, können die Lehrkräfte einige Einschränkungen an den Geräten vornehmen

  • Alle Apps bis auf bestimmte Apps werden ausblendet.
  • Der Zugang zum Internet kann eingeschränkt werden.
  • Die Verwendung der Kamera kann unterbunden werden.
  • Die Autokorrektur in einigen Programmen kann ausgestellt werden.
  • Die Übertragung von Daten über AirDrop kann eingeschränkt werden.
  • Das Tablet kann gesperrt werden.
  • Nach Unterrichtsschluss kann eingesehen werden, welche App zu welcher Zeit und Dauer verwendet wurde.
  • Der Bildschirminhalt kann durch die Lehrkraft eingesehen werden. Das Gerät wird automatisch über die Einsichtnahme informiert.

Fragen zum Gerät und dem Zubehör

Welches Gerät wird angeschafft?

Für das Schuljahr 26/27 werden iPads der 11. Generation, ein Stift, eine Hülle sowie eine paperlike-Folie angeschafft.

Haben wir überhaupt Auswahlmöglichkeiten?

Nein, Gerät und Zubehör ist vorgegeben.

Fragen zum Datenschutz

Wieso wird ein MDM zur zentralen Verwaltung der Geräte benötigt?

Erst durch die einheitliche Anschaffung eines Gerätes für alle Schüler:innen einer Klasse in Verbindung mit einem MDM wird ein zielorientierter Einsatz im Unterricht überhaupt möglich. Nur so kann überhaupt gewährleistet werden, dass die Geräte zu Unterrichtsbeginn einsatzbereit sind und der eigentliche Unterrichtsinhalt im Fokus liegt und nicht die Behebung von technischen Schwierigkeiten an den Tablets.

Welche Daten werden bei der Nutzung des Tablets und der darauf installierten Apps erhoben und wer kann diese sehen oder nutzen?

Sichtbar für Administrator:innen sind

  • Gerätename und -nummer, Seriennummer,
  • iOS-Version
  • MAC- und IP-Adresse
  • Installierte Apps und Profile
  • Ladezustand
  • Speicher
  • Besitzer:in
  • Zeitpunkt der letzten Onlineverbindung
  • Datum der Ersteinrichtung
  • Steuerung durch die Lehrkräfte

Nur im Verlust-Modus kann der Standort des Gerätes ermittelt werden. Das Gerät erhält eine Mitteilung über diesen Zugriff.

Nicht sichtbar für Administrator:innen sind:

  • Sämtliche Dateien: Name sowie Inhalte
  • Kalender
  • Kontakte und Adressbuch
  • Mails
  • Browserverlauf
  • Nachrichten
  • Fotos & Videos

Was kann eine Lehrkraft von einem Schüler:innentablet sehen?

Befinden sich Schüler:innengeräte in Bluetooth-Reichweite zum Lehrergerät, z. B. im Unterricht im selben Raum, kann die Lehrkraft das Tablet einschränken, damit sich die Lernenden auf den Unterricht bzw. auf eine bestimmte App konzentrieren. Zusätzlich kann die Lehrkraft den aktuellen Bildschirm des Schüler:innengerätes einsehen und an die Wand projizieren. Die betroffene Person wird durch ein Symbol auf dem Tablet über die Einsichtnahme informiert.
Lehrkräfte können nicht auf Daten oder Inhalte des Tablets zugreifen.

Landen personenbezogene Daten auf US-Servern von Apple oder anderen Firmen?

Nein, nicht zwangsläufig. Von schulischer Seite aus müssen weder Apple-Clouddienste wie iCloud noch Clouddienste anderer Firmen wie Microsoft OneDrive genutzt werden.  Durch den Einsatz des MDM jamf wird ebenfalls keine Apple-ID benötigt. Zur Speicherung von Daten kann der schuleigene IServ-Server verwendet werden. Da die Schule einen Datenverarbeitungsauftrag mit IServ abgeschlossen hat und die Server in Deutschland stehen, ist eine datenschutzkonforme Nutzung im Sinne der DSGVO möglich.
Die Nutzung des MDM unterstützt Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern im datenschutzgerechten Umgang.
Da eine private Nutzung der Geräte möglich ist, ist auch eine anderweitige Nutzung möglich. So dürfen sich Jugendliche ab 16 Jahren eine Apple-ID erstellen und weitere Apps installieren. Es obliegt dann den Schülern:innen und ihren Eltern, das Gerät datenschutzkonform zu nutzen.

Fragen Verlust & Schadensfällen

Wie lange hält ein Gerät?

Eine planmäßige Rückgabe des Geräts erfolgt am Ende des Sekundarbereichs I sowie beim Schulwechsel bzw. zum Ende der Schulzeit. Aktuell plant das Land Niedersachsen eine Nutzungdauer von mindestens vier Jahren.

Was ist mit einem defekten Gerät?

Grundsätzlich sind Schäden der Schule zu melden. Die Kosten für Reparatur oder Ersatz beschädigter Geräte tragen die Erziehungsberechtigten nach den rechtlichen Vorgaben (siehe auch Leihvertrag).
Entsprechendes gilt für volljährige Schülerinnen und Schüler.

Der Defekt wird in dem „Formular Schadens- oder Verlustmeldung durch Erziehungsberechtigte oder volljährige Schülerinnen und Schüler“ bzw. „Formular Schadens- oder Verlustmeldung eines dienstlich überlassenen digitalen Endgeräts durch Lehrkräfte“ schriftlich und – wenn möglich – fotografisch festgehalten. Die Formulare finden Sie in Band 1 auf S. 58f.

Was ist bei Verlust?

Im Verlustfall sind die Erziehungsberechtigten umgehend zu informieren bzw. informieren diese umgehend die Schule. Im Falle eines Diebstahls erstatten die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler Anzeige bei der Polizei.

Was kostet die Versicherung?

Die Kosten der Versicherung hängen von der Laufzeit ab und können im Webshop eingesehen werden, sobald der Zugang zum Webshop bereitsgestellt wurde. Aufgrund der Sammelbestellung und der Gruppenversicherung sind die Kosten in der Regel niedriger, als wenn man privat eine eigene Geräteversicherung abschließen würde.

Was ist mit dem Zubehör?

Das mitgelieferte Zubehör (Schutzhülle, Stift, Netzteil/Kabel, Tastatur) unterliegt einem gebrauchsbedingten Verschleiß
und ist ggf. durch die Erziehungsberechtigten im Laufe der Nutzungsdauer zu ersetzen. Die Nutzung eines alternativen gleichwertigen Zubehörs ist generell zulässig.

Fragen zu alltäglichen Problemen

Wo gibt es geeignete Lademöglichkeiten?

Die Geräte sollen grundsätzlich einsatzbereit zur Schule gebracht werden, das heißt aufgeladen. Nicht aufgeladene Geräte führen in der Regel zu Unterrichtsstörungen und eine Reduzierung der Unterrichtszeit, ähnlich wie nicht mitgebrachte Schulbücher, nicht angespitzte Bleistifte und volle Hefte.
Nur im Notfall und falls der Unterricht dadurch nicht gestört wird, können die Geräte im Unterrichtsraum aufgeladen werden. Alle Räume verfügen über mehrere Steckdosen an den Wänden.

Wie können die Schüler:innen die Geräte auseinanderhalten?

Die Geräte können über z.B.eigene Sticker personalisiert werden.

Zudem kann am Home-Bildschirm der eigene Name angezeigt werden.

Was ist, wenn mein Tablet am Abend oder am Wochenende kaputtgeht und ich mich auf eine Klassenarbeit vorbereiten muss oder damit Hausaufgaben erledigen muss?

Es können nicht alle Risiken ausgeschlossen werden. Ggf. müssen andere Geräte verwendet werden, die im privaten Haushalt bereits vorhanden sind.
Unterrichtsbezogene Daten sollen grundsätzlich auf IServ gespeichert werden, um einen Datenverlust zu verhindern. Zudem sollte regelmäßig ein Backup der eigenen Unterlagen, insbesondere bei Goodnotes, erstellt werden.
Der Einsatz von Tablets und anderen mobilen Endgeräten für Klassenarbeiten und Klausuren ist momentan im Schuljahr 2025/26 nicht vorgesehen.