Schüler:innen sind die wichtigsten Personen in einer Schule, denn ohne sie ergibt die Institution keinen Sinn. Dass Schüler:innen am besten lernen, wenn sie sich wohlfühlen, an ihren Interessen anknüpfen können, bei der Lernanstrengung individuell unterstützt und in der Lernergemeinschaft geschätzt werden, ist die Grundlage einer erfolgreichen Schulkarriere. Die Beteiligung von Schüler:innen in allen schulischen Prozessen ist daher unabdingbar – sie sind die Expert:innen. Die Mitwirkung der Schüler:innenvertretung in der Schule sichert das Niedersächsische Schulgesetzt, indem es vorschreibt, dass die Schüler:innenvertretung vor grundsätzlichen Entscheidungen über die Organisation der Schule zu hören sei (NSchG §80 (3)).
Die Schüler:innenvertretung wird jährlich für die Dauer eines Schuljahres vom Schülerrat (Zusammenschluss aller Klassensprecher:innen) gewählt. Sie fungiert als Schüler:innenparlament in Schulangelegenheiten und somit als Modell für demokratische Institutionen, als Interessenvertretung der Schülerschaft – kurzum als Mitgestalter der eigenen Lern- und Lebensbedingungen im Kontext der Schule. Über dies hinaus gehört auch die Planung von Veranstaltungen und Aktionen, z. B. sozialer, kultureller, sportlicher oder (schul)politischer Art, zur SV-Arbeit.