Schulinterne Informationen zu Jahrgängen der Oberstufe im Schuljahr 2025/26
- Informationen zur E-Phase (Jg. 11) – Abitur 2028 (pdf) - erscheint in Kürze
- Informationen zur Q1 (Jg. 12) – Abitur 2027 (pdf) - erscheint in Kürze
- Informationen zur Q2 (Jg. 13) – Abitur 2026 (pdf) - erscheint in Kürze
- Fehlbescheinigung (pdf)
- Antrag auf Unterrichtsbefreiung für die theoretische oder praktische Führerscheinprüfung (pdf)
Umgang mit Fehlzeiten und Versäumnissen
Krankheit
- Wenn ihr aus Krankheitsgründen nicht zur Schule kommen könnt, muss am ersten Krankheitstag eine Krankmeldung mit der voraussichtlichen Dauer erfolgen. Dauert die Abwesenheit länger als zwei Tage, bitten wir ab dem dritten Tag um eine erneute Krankmeldung bzw. um eine Verlängerung.
- Minderjährige Schüler:innen: Eure Eltern/ Erziehungsberechtigten melden euch direkt über die WebUntis-App krank. Eine Anleitung dazu gibt es auf der Schulwebsite https://gymnasium-ohz.de/downloads. Falls eine Krankmeldung über WebUntis nicht möglich ist, kann diese auch per E-Mail an verwaltung@gymnasium-osterholz.de
- Volljährige Schüler/innen dürfen sich selbst per E-Mail an verwaltung@gymnasium-osterholz.de krankmelden. Eine Krankmeldung über WebUntis ist nicht möglich.
- Solltet ihr im Laufe des Tages krank werden, müsst ihr euch bei eurer nächsten Lehrkraft krankmelden. Falls ihr sie nicht auffinden könnt, meldet euch bei den Oberstufenkoordinatoren ab.
Leistungskontrollen
An Tagen, an denen ihr eine Klausur schreibt oder eine andere angekündigte Leistungskontrolle stattfindet (z. B. sportpraktische Prüfung, Auftritt, Vortrag, Test u. ä.), muss die Krankmeldung bis 7:30 Uhr erfolgen.
Solltet ihr im Laufe des Tages krank werden, gelten die obigen Regelungen.
Nur wenn ihr vor Klausurbeginn krankgemeldet wurdet, ist ein Nachschreiben der Klausur möglich! Bei Nichtbeachtung gilt das Fehlen als unentschuldigt und die Klausur bzw. angekündigte Leistungskontrolle werden mit ungenügend (00 Punkte) bewertet.
Entschuldigungen und Fehlbescheinigung
Wenn ihr wieder gesund seid, füllt das Entschuldigungsformular (Fehlbescheinigung) aus, welches ihr im Prospekthalter rechts neben eurem Sek II Info-Kasten findet. Darauf tragt ihr ein, wann ihr in welchem Kurs gefehlt habt und lasst – sofern ihr nicht volljährig seid – einen Erziehungsberechtigten unterschreiben.
Legt das Formular als Entschuldigung den Kurslehrkräften, bei denen ihr gefehlt habt, innerhalb von zwei Wochen zur Unterschrift vor. Ansonsten wird das Fehlen als unentschuldigt gewertet.
Habt ihr eine Kurslehrkraft innerhalb der 14-Tage-Frist nicht im Unterricht, müsst ihr sie selbstständig aufsuchen und dafür Sorge tragen, dass das Fehlen rechtzeitig entschuldigt wird. Ist dies innerhalb der 14-Tage-Frist nicht möglich, legt den Oberstufenkoordinatoren den Entschuldigungszettel vor. Sie dokumentieren per Unterschrift die Wahrung der 14-Tage-Frist.
Die unterschriebenen Fehlbescheinigungen bewahrt ihr als Nachweis auf.
Konsequenzen zu häufigem und unentschuldigtem Fehlen:
Wichtig: Im Folgenden geht es nicht um Fehlzeiten, die aufgrund langfristiger Erkrankungen bzw. Krankenhausaufenthalten zustande kommen. In solchen Situationen sind entsprechende Einzelfallentscheidungen zu treffen. Gegenstand der Ausführungen unten sind Fehlzeiten, die aus sogenannten „selbst zu vertretenden Gründen“ entstanden sind (unentschuldigtes Fehlen, häufiges Verschlafen, ständige „Unpässlichkeiten“ in bestimmten Kursen …).
- Schüler:innen sind nach dem niedersächsischen Schulgesetz grundsätzlich 12 Jahre schulpflichtig.
- Versäumter Unterricht hat immer Auswirkungen auf die Leistungen, das sollte jedem bewusst sein, der häufig fehlt.
- Unentschuldigtes Fehlen im Unterricht wird mit 00 Punkten gewertet.
- Wenn von einer Schülerin/einem Schüler in einem Fach mehr als 20% (das ist ein Richtwert) aller erteilten Unterrichtsstunden versäumt wurden, kann es sein, dass für die Fachlehrkraft nicht mehr erkennbar ist, ob die Leistungen der Schülerin/des Schülers genügend und besser bewertet werden können. In diesem Fall stellt die Kurslehrkraft pflichtgemäß eine schriftliche Null-Punkte-Warnung aus (kommt mit der Post). Sollte von der Schülerin/dem Schüler weiterer Unterricht versäumt werden, ist davon auszugehen, dass die Gesamtleistung am Ende des Semesters nicht beurteilt werden kann und somit mit 00 Punkten bewertet wird. ACHTUNG: Eine Zulassung zum Abitur ist dann nicht mehr möglich.
Beurlaubungen
Gibt es einen vorhersehbaren Grund für eine Fehlzeit (z.B. Goldene Hochzeit der Großeltern, Betreuung einer kirchlichen Freizeit, Bewerbungsgespräch, Krankenhausaufenthalt) so ist die Beurlaubung schon vorab zu beantragen. Fällt in die Zeit der Beurlaubung eine Klausur, so ist die entsprechende Lehrkraft vorzeitig zu informieren und die weitere Vorgehensweise mit ihr abzusprechen.
Je nach Länge der Fehlzeit muss die Beurlaubung bei unterschiedlichen Personen beantragt werden:
Dauer der Beurlaubung | Beantragung bei …. |
einzelne Stunden | Kurslehrkraft |
ein ganzer Schultag | Oberstufenkoordinator:in |
ein Schultag, direkt vor oder nach den Ferien | Schulleiterin |
mehr als ein ganzer Schultag | Schulleiterin |
Für die Beurlaubung wegen einer Führerscheinprüfung (theoretisch / praktisch) muss ein Antrag ausgefüllt werden, der von eurem Oberstufenkoordinator und der Schulleiterin unterschrieben werden muss. Auch dieses Formular findet ihr im Prospektständer neben eurem Infokasten oder auf der Schulwebsite.
Informationen zum Übergang und Wechsel an die Oberstufe des Gymnasiums zum Schuljahr 2025/26
Wechsel und Übergang von der 10. Klasse in die Einführungsphase (11. Klasse)
- Informationsheft zum Wechsel und zum Übergang in die Einführungsphase
- Kurs- und Fachwahl für die Einführungsphase online (nur zu eigenen Testzwecken)
- Folien der Informationsveranstaltung
- Anmeldeformular Einführungsphase (nur für Neuanmeldungen / externe Schüler:innen)
Wechsel und Übergang von der Einführungsphase in die Qualifikationsphase
- Informationsheft zum Übergang von der Einführungsphase (11. Klasse) in die Qualifikationsphase
- Kurs- und Fachwahl für die Qualifikationsphase online (nur zu eigenen Testzwecken - ohne Gewähr)
- Folien der Informationsveranstaltung
- Anmeldeformular Qualifikationsphase (nur für Neuanmeldungen / externe Schüler:innen)
Klausurplan des 12. Jahrgangs
Erscheint zu Beginn des Schuljahres
Klausurplan des 13. Jahrgangs
Erscheint zu Beginn des Schuljahres
Informationen zum Abitur
Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler:innen,
hier erhalten Sie Informationen zu den Abiturprüfungen:
- Die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung - Informationen für Eltern sowie für Schülerinnen und Schüler (pdf)
- Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK), zuletzt geändert am 03.03.2025 mit Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (EB - AVO - GOBAK), zuletzt geändert am 23.02.2025
- Abiturtermine 2026 (pdf)
- Abiturtermine 2027 (pdf)
- Berechnung der Fachhochschulreife mit Beispiel (pdf)
- Niedersächsischer Bildungsserver: Zentralabitur (link)
- Informationen zur Abi-App „Indiware AbiMobil“ (pdf)
Ansprechpersonen:
Frau Dr. Käthner Koordinatorin Oberstufe: Abitur 2026 und 2028 Telefon: 04791 930-4323 Raum: R052 | Herr Schindler Koordinator Oberstufe: Abitur 2025 und 2027 Telefon: 04791 930-4312 Raum: R058 |
Frau Krause und Frau Thalmann Sekretariat der Oberstufe Telefon: 04791 930-4300 Raum: R054 |