Unterrichtsausfall bei besonderen Wetterbedingungen

Bei extremen Wetterverhältnissen wie Eisregen, Schneeverwehungen, Sturm oder Hochwasser kann es in Niedersachsen zu kurzfristigen Unterrichtsausfällen kommen. Ziel ist es, die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg sowie bei der Schülerbeförderung zu gewährleisten.

Zuständigkeit und Entscheidung

Die Entscheidung, ob Unterricht ganz oder teilweise nicht stattfindet, treffen die Landkreise und kreisfreien Städte für ihren Zuständigkeitsbereich. Diese Entscheidung erfolgt meist in den frühen Morgenstunden des jeweiligen Schultages, um aktuelle Wetterentwicklungen berücksichtigen zu können.

Informationswege

Die Bekanntgabe eines Unterrichtsausfalls erfolgt über folgende Kanäle:

  • Öffentlich-rechtliche oder private Rundfunkanstalten in Verbindung mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten
  • Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen unter: https://www.vmz-niedersachsen.de/schulausfall
  • Webseiten der Landkreise und kreisfreien Städte und/ oder andere Benachrichtigungssysteme wie SMS-Dienste, BIWAPP oder KATWARN (je nach Region)

Quelle: Schulausfall bei extremen Wetter: Landkreise entscheiden: Bildungsportal Niedersachsen

Unser Landkreis informiert auf der Seite https://www.landkreis-osterholz.de.

Dessen ungeachtet ist es Erziehungsberechtigten von Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I (Klassen 5-10) freigestellt, die Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse einzuschätzen. Sie können Ihr Kind ggf. zu Hause behalten oder es vorzeitig vom Unterricht abholen. Sollten Sie entscheiden, dass Ihr Kind auf Grund der Witterungsverhältnisse zu Hause bleibt, informieren Sie die Schule bitte auf dem bekannten Weg über WebUntis:

Neu: Bitte „Witterungsbedingt“ als Abwesenheitsgrund auswählen.

Gez. K. Bunsas (Schulleiterin)

Veröffentlicht in Allgemein.