Oberstufe

Krankheit

  • Wenn ihr aus Krankheitsgründen nicht zur Schule kommen könnt, muss am ersten Krankheitstag eine Krankmeldung mit der voraussichtlichen Dauer erfolgen. Dauert die Abwesenheit länger als zwei Tage, bitten wir ab dem dritten Tag um eine erneute Krankmeldung bzw. um eine Verlängerung.
  • Minderjährige Schüler:innen: Eure Eltern/ Erziehungsberechtigten melden euch direkt über die WebUntis-App krank. Eine Anleitung dazu gibt es auf der Schulwebsite https://gymnasium-ohz.de/downloads. Falls eine Krankmeldung über WebUntis nicht möglich ist, kann diese auch per E-Mail an verwaltung@gymnasium-osterholz.de
  • Volljährige Schüler/innen dürfen sich selbst per E-Mail an verwaltung@gymnasium-osterholz.de krankmelden. Eine Krankmeldung über WebUntis ist nicht möglich.
  • Solltet ihr im Laufe des Tages krank werden, müsst ihr euch bei eurer nächsten Lehrkraft krankmelden. Falls ihr sie nicht auffinden könnt, meldet euch bei den Oberstufenkoordinatoren ab.

Leistungskontrollen

An Tagen, an denen ihr eine Klausur schreibt oder eine andere angekündigte Leistungskontrolle stattfindet (z. B. sportpraktische Prüfung, Auftritt, Vortrag, Test u. ä.), muss die Krankmeldung bis 7:30 Uhr erfolgen.

Solltet ihr im Laufe des Tages krank werden, gelten die obigen Regelungen.

Nur wenn ihr vor Klausurbeginn krankgemeldet wurdet, ist ein Nachschreiben der Klausur möglich! Bei Nichtbeachtung gilt das Fehlen als unentschuldigt und die Klausur bzw. angekündigte Leistungskontrolle werden mit ungenügend (00 Punkte) bewertet.

Entschuldigungen und Fehlbescheinigung

Wenn ihr wieder gesund seid, füllt das Entschuldigungsformular (Fehlbescheinigung) aus, welches ihr im Prospekthalter rechts neben eurem Sek II Info-Kasten findet. Darauf tragt ihr ein, wann ihr in welchem Kurs gefehlt habt und lasst – sofern ihr nicht volljährig seid – einen Erziehungsberechtigten unterschreiben.

Legt das Formular als Entschuldigung den Kurslehrkräften, bei denen ihr gefehlt habt, innerhalb von zwei Wochen zur Unterschrift vor. Ansonsten wird das Fehlen als unentschuldigt gewertet.

Habt ihr eine Kurslehrkraft innerhalb der 14-Tage-Frist nicht im Unterricht, müsst ihr sie selbstständig aufsuchen und dafür Sorge tragen, dass das Fehlen rechtzeitig entschuldigt wird. Ist dies innerhalb der 14-Tage-Frist nicht möglich, legt den Oberstufenkoordinatoren den Entschuldigungszettel vor. Sie dokumentieren per Unterschrift die Wahrung der 14-Tage-Frist.

Die unterschriebenen Fehlbescheinigungen bewahrt ihr als Nachweis auf.

Konsequenzen zu häufigem und unentschuldigtem Fehlen:

Wichtig: Im Folgenden geht es nicht um Fehlzeiten, die aufgrund langfristiger Erkrankungen bzw. Krankenhausaufenthalten zustande kommen. In solchen Situationen sind entsprechende Einzelfallentscheidungen zu treffen. Gegenstand der Ausführungen unten sind Fehlzeiten, die aus sogenannten „selbst zu vertretenden Gründen“ entstanden sind (unentschuldigtes Fehlen, häufiges Verschlafen, ständige „Unpässlichkeiten“ in bestimmten Kursen …).

  • Schüler:innen sind nach dem niedersächsischen Schulgesetz grundsätzlich 12 Jahre schulpflichtig.
  • Versäumter Unterricht hat immer Auswirkungen auf die Leistungen, das sollte jedem bewusst sein, der häufig fehlt.
  • Unentschuldigtes Fehlen im Unterricht wird mit 00 Punkten gewertet.
  • Wenn von einer Schülerin/einem Schüler in einem Fach mehr als 20% (das ist ein Richtwert) aller erteilten Unterrichtsstunden versäumt wurden, kann es sein, dass für die Fachlehrkraft nicht mehr erkennbar ist, ob die Leistungen der Schülerin/des Schülers genügend und besser bewertet werden können. In diesem Fall stellt die Kurslehrkraft pflichtgemäß eine schriftliche Null-Punkte-Warnung aus (kommt mit der Post). Sollte von der Schülerin/dem Schüler weiterer Unterricht versäumt werden, ist davon auszugehen, dass die Gesamtleistung am Ende des Semesters nicht beurteilt werden kann und somit mit 00 Punkten bewertet wird. ACHTUNG: Eine Zulassung zum Abitur ist dann nicht mehr möglich.

Beurlaubungen

Gibt es einen vorhersehbaren Grund für eine Fehlzeit (z.B. Goldene Hochzeit der Großeltern, Betreuung einer kirchlichen Freizeit, Bewerbungsgespräch, Krankenhausaufenthalt) so ist die Beurlaubung schon vorab zu beantragen. Fällt in die Zeit der Beurlaubung eine Klausur, so ist die entsprechende Lehrkraft vorzeitig zu informieren und die weitere Vorgehensweise mit ihr abzusprechen.

Je nach Länge der Fehlzeit muss die Beurlaubung bei unterschiedlichen Personen beantragt werden:

Dauer der Beurlaubung Beantragung bei ….
einzelne Stunden Kurslehrkraft
ein ganzer Schultag Oberstufenkoordinator:in
ein Schultag, direkt vor oder nach den Ferien Schulleiterin
mehr als ein ganzer Schultag Schulleiterin

Für die Beurlaubung wegen einer Führerscheinprüfung (theoretisch / praktisch) muss ein Antrag ausgefüllt werden, der von eurem Oberstufenkoordinator und der Schulleiterin unterschrieben werden muss. Auch dieses Formular findet ihr im Prospektständer neben eurem Infokasten oder auf der Schulwebsite.

Erscheint zu Beginn des Schuljahres

Erscheint zu Beginn des Schuljahres

Ansprechpersonen:

Frau Dr. Käthner
Koordinatorin
Oberstufe: Abitur 2026 und 2028
Telefon: 04791 930-4323
Raum: R052
Herr Schindler
Koordinator
Oberstufe: Abitur 2025 und 2027
Telefon: 04791 930-4312
Raum: R058
Frau Krause und Frau Thalmann
Sekretariat der Oberstufe
Telefon: 04791 930-4300
Raum: R054