Unterricht an religiösen Feiertagen und Teilnahme an religiösen Veranstaltungen

Niedersachsen ist ein Land der Vielfalt, auch der religiösen Vielfalt. Schülerinnen und Schüler, gehören unterschiedlichen Religionsgemeinschaften an und möchten mit ihren Familien ihre religiösen Feste feiern. Der Erlass „Unterricht an kirchlichen Feiertagen und Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen“ (RdErl. d. MK v. 15.10.2019 – 36-82013) gewährt Schülerinnen und Schülern Unterrichtsbefreiung zur Teilnahme an religiösen Feiern.

Bitte nutzen Sie den Antragsvordruck, der beigefügt ist bzw. über Downloads abgerufen werden kann.

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