Unterrichtsausfall bei besonderen Wetterbedingungen

Bei extremen Witterungsverhältnissen (z. B. Straßenglätte, Schneeverwehungen, Hoch-wasser, Sturm) trifft die Landesschulbehörde die Entscheidung darüber, ob der Unterricht stattfindet oder ausfällt. Angesichts der Größe des Zuständigkeitsbereichs und der dadurch ggf. vorhandenen unterschiedlichen Wetterlage wird die Entscheidungsbefugnis in der Regel auf die Landkreise übertragen. Die Entscheidung soll dann über den Hörfunk oder andere Medien bekannt gegeben werden.

Unser Landkreis informiert auf der Seite https://www.landkreis-osterholz.de/

Zusätzliche Informationen:

Schulausfälle | VMZNDS (vmz-niedersachsen.de)

www.vbn.de

Dessen ungeachtet ist es Ihnen als Erziehungsberechtigte von Schüler*innen der Sekundarstufe I (Klassen 5-10) freigestellt, die Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse einzuschätzen. Sie können Ihr Kind ggf. zu Hause behalten oder es vorzeitig vom Unterricht abholen. Bitte geben Sie Ihren Kindern in diesem Fall am nächsten Schultag eine Entschuldigung mit.

BUN

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