Tablets am Gymnasium

Die Digitalisierung ist eine der größten Herausforderungen im 21. Jahrhundert. In einer Welt, die immer mehr von Informationen, Informationstechnologien und digitalen Medien durchdrungen wird, ist Medienkompetenz eine Voraussetzung dafür, um als mündiger Bürger/ als mündige Bürgerin an der Gesellschaft partizipativ teilhaben zu können und persönliche Entscheidungen rational sowie begründet treffen zu können.

Da wir Medienkompetenz als Schlüsselkompetenz der Zukunft sehen, möchten wir unsere Schüler:innen – Ihre Kinder – noch besser auf diese Lebenswelt vorbereiten. Unsere Lernenden sollen nicht nur am Tablet „wischen“ können, sondern kompetent, konstruktiv und kreativ mit digitalen Geräten umgehen können.

Ob es uns gefällt oder nicht: Digitale Medien nehmen in der Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen eine wichtige Rolle ein. Guter und moderner Unterricht muss ernst nehmen, was die Schüler:innen bewegt und womit sie sich außerhalb der Schule beschäftigen. Das heißt: Wir begreifen digitale Medien als Gestaltungschance. 

Tablets in der Schule machen den Unterricht nicht pauschal besser. Sie machen ihn jedoch anders und ermöglichen Schüler:innen einen neuen didaktischen und methodischen Zugang zu Inhalten, der im klassischen Unterricht nicht erreicht werden kann.

In der Schule bedeutet die Digitalisierung jedoch nicht, dass zukünftig alles Etablierte durch Digitales verdrängt wird. Der klassische Unterricht darf unserer Meinung nach nicht einfach nur ersetzt werden. Digitale Medien sollen vielmehr dort begründet eingesetzt werden, wo sie einen wirklichen Mehrwert schaffen. 

Deswegen stimmte der Schulvorstand am 08.02.2021 der Bildung einer Arbeitsgruppe zu, die sich mit der „Einführung von digitalen Endgeräten am Gymnasium Osterholz-Scharmbeck“ beschäftigen sollte. Die aus Eltern, Lernenden sowie Lehrkräften bestehende Arbeitsgruppe hat ein Konzept erarbeitet, welches unseren Osterholzer Weg zur Einführung von iPads am Gymnasium Osterholz-Scharmbeck aufzeigt. Der Schulvorstand als auch die Gesamtkonferent haben am 25.04. bzw. 09.05.2022 die Einführung im 10. Jahrgang beschlossen. Nach zwei Durchläufen haben der Schulvorstand am 12.02. sowie die Gesamtkonferenz am 26.02.2024 das Konzept “Einführung und Nutzung elternfinanzierter mobiler digitaler Endgeräte am Gymnasium Osterholz-Scharmbeck” beschlossen, sodass zum Schuljahr die Jahrgänge 2024/25 die Jahrgänge 9 sowie 10 mit iPads ausgestattet werden.

Ansprechperson: Darius Schindler (schindler.darius@gymnohz.de)

Ein Erklärvideo von Herrn Bartels zur Nutzung von iPads im Unterricht

Die Kernpunkte des Konzepts

  • Das Konzept wurde in einer Arbeitsgruppe aus über 20 Eltern, Schüler: innen sowie Lehrkräften im Zeitraum von April 2021 bis März 2022 erarbeitet. Der Schulvorstand sowie die Gesamtkonferenz haben daraufhin beschlossen, dass im Schuljahr 2022/23 erstmal die Schüler:innen der 10. Klassen mit iPads ausgestattet werden.
  • Das Konzept wurde seit der Einführung evaluiert, angepasst sowie ergänzt und am 12.02.2024 vom Schulvorstand sowie am 26.02.2024 von der Gesamtkonferenz beschlossen. Hier erhalten Sie die vollständige aktuelle Version.
  • Zum Schuljahr 2024/25 werden der kommende 9. sowie 10. Jahrgang mit elternfinanzierten iPads ausgestattet. Ab dem Schuljahr 2025/26 werden jeweils der neue 9. Jahrgang mit elternfinanzierten iPads ausgestattet. Die Klassen, in denen bereits in den vorherigen Schuljahren iPads eingeführt wurden, nutzen die Geräte weiterhin.
  • Der Umfang der Nutzung sowie weitere Einzelheiten zur Nutzung der iPads liegen in der Verantwortung der einzelnen Fachschaften.
  • Um einen sinnvollen Unterrichtseinsatz zu gewährleisten, soll ein iPad als einheitliches Gerät für alle mit einer Hülle und einem Stift angeschafft werden.
  • Das Gerät inkl. Zubehör wird durch Eltern finanziert. Sie können individuell über das konkrete Zubehör, die Ausstattung und den Abschluss einer Versicherung entscheiden.
  • Das Konzept ist mit dem Schulträger (Landkreis Osterholz-Scharmbeck) abgestimmt.
  • Die Geräte werden zentral über einen externen Dienstleister angeschafft. Die Auswahl des Dienstleisters erfolgte in Abstimmung mit unseren Schulträger. Der Dienstleister ist Ansprechpartner für die Schule sowie für die Eltern. Die Eltern sind Vertragspartner beim Kauf.
  • Der Dienstleister übernimmt über einen Rahmenvertrag mit dem Landkreis den technischen Support und reguliert mit den Eltern anfallende Garantie- sowie Versicherungsfälle.
  • Zur finanziellen Entlastung von Eltern, die einen entsprechenden Bedarf haben, sind diverse Maßnahme möglich. Kontaktieren Sie bei Bedarf Herrn Schindler (schindler.darius@gymnohz.de).
  • Die Geräte werden über ein Mobile Device Management (kurz: MDM) verwaltet.
    • Lehrkräfte können während des Unterrichts die Gerätenutzung einschränken, z. B. den Internetzugang sperren, eine bestimmte Auswahl an Apps freischalten oder alle anderen Apps bis auf eine ausblenden.
    • Eltern haben außerhalb der Schule ebenfalls Möglichkeiten, die Nutzung einzuschränken.
  • Schulbücher können – sofern von den Verlagen angeboten – als E-Books genutzt, um Kosten und Gewicht zu sparen. In den Klassenräumen/Fachräumen stehen entspre-chende Klassensätze an Lehrbüchern zur Verfügung. Dies soll eine gleichzeitige Nutzung von Lehrbüchern sowie iPads, vor allem in der Einführungsphase, ermöglichen.
  • Seit dem Schuljahr 2021/22 wird das Kollegium im Umgang mit iPads geschult. Die Fachschaften entwickeln ihren Unterricht stetig fort. Diese Aspekte werden in das Fortbildungskonzept übernommen und uns in Zukunft begleiten.
  • Um in Zukunft eine finanzielle Doppelbelastung zu vermeiden, werden in Jg. 7 keine Taschenrechner mehr angeschafft, da später entsprechende Apps auf den Tablets genutzt werden sollen.
  • Bereits vorhandene iPads in den Familien werden – sofern technisch möglich – in die schulische Infrastruktur eingebunden.
  • Die Schüler:innen erhalten sowohl eine allgemeine Einführung zum Umgang mit dem Gerät als auch Einführungen fachspezifischer Apps. Die „Nutzungsordnung: Elternfinanzierte, verwaltete mobile Endgeräte im Unterricht“ sowie „Nutzungsordnung digitale Infrastruktur und digitale Endgeräte“ regeln den erlaubten Rahmen der Nutzung der Geräte.

Hier gelangen Sie zu den Präsentationsfolien der Informationsveranstaltung vom 06.03.2024.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Schindler: schindler.darius@gymnohz.de

Nachfolgend finden Sie zu mehreren Themenbereichen Antworten auf häufige Fragen

Die Arbeitsgruppe hat sich insbesondere mit dieser Frage intensiv auseinandergesetzt und entschlossen, die Einführung der Geräte für den Jahrgang 10 zu planen. Die entscheidenden Argumente sind:
  • Eine Elternumfrage aus dem Jahr 2019 hat ergeben, dass eine deutliche Mehrheit von fast 90 % der teilnehmenden Eltern eine Einführung von Tablets in den Jahrgängen 9 und 10 unterstützt. Diese Meinung respektieren wir!
  • Seit dem Schuljahr 2020/21 erlauben wir Schüler:innen der 10. Klassen aufwärts bereits, eigene Geräte im Unterricht zu nutzen. Die ersten Erfahrungen sowohl der Schüler:innen als auch der Lehrkräfte waren erfreulich positiv, sodass wir von diesen Erfahrungen profitieren möchten.
  • Wir gehen davon aus, dass die Schüler:innen in diesem Alter verantwortungsvoll mit den Geräten im Unterricht umgehen werden.
  • Beim Kauf eines iPads zur 9. oder 10. Klasse kann bei einer voraussichtlichen Nutzungsdauer von 4-5 Jahren davon ausgegangen werden, dass das Gerät auch zum Abitur hin noch leistungsfähig genug für den Unterricht ist und dass der Hersteller weiterhin Updates zur Verfügung stellt.
  • Die Einführung der Geräte wird durch die Lehrkräfte begleitet.

Tablets können im Unterricht in vielfältiger Weise eingesetzt werden. Das vierstufige SAMR-Modell versucht zu erklären, wie Unterricht durch technische Hilfsmittel verändert und ggf. verbessert wird.

Stufe 1: Ersetzung (Substitution)
Analoge Lernmaterialien werden durch digitale ersetzt.  Dabei wird die Aufgabe funktional nicht verändert. Lediglich das Medium wird digital: Ein Arbeitsblatt wird digital ausgefüllt; ein Text wird online am Tablet gelesen; ein Text wird ohne Rechtschreibhilfe mit einem Textverarbeitungsprogramm erfasst.

Stufe 2: Erweiterung (Augmentation)
Eine Aufgabe wird durch den Einsatz digitaler Medien funktional erweitert: Viele Daten werden mit einem Tabellenkalkulationsprogramm ausgewertet; ein Text wird mit einer Rechtschreibhilfe verfasst; Messwerte wie Temperaturen werden digital erfasst; Durch QR-Codes in Schulbüchern oder auf Arbeitsblättern können weitere Informationen in Form von Animationen oder interaktiven Übungen angeboten werden;

Stufe 3: Änderung (Modifikation)
Eine Lernaufgabe wird so erweitert, dass sie ohne digitale Hilfsmittel nicht bearbeitet werden kann, sodass der Mehrwert der Verwendung dieser digitalen Hilfsmittel deutlich wird: Eine Gruppe erstellt ein Lernvideo, eine Gruppe arbeitet kollaborativ an einem Text; Audiodateien im Fremdsprachenunterricht dienen als Grundlage für das Aussprachetraining; Lernende sprechen als Hausaufgabe und schicken Lehrkräften die Audiodatei zur Bewertung.

Stufe 4: Neubelegung (Redefinition)
Es werden neuartige Lernaufgaben erstellt, die ohne den Einsatz digitaler Hilfsmittel nicht denkbar wären: Lernende filmen sich beim Weitsprung, um anschließend ihre Technik zu analysieren; dynamische Geometriesoftware wird verwendet, um ein mathematisches Problem zu veranschaulichen; Lernende messen qualitativ das Erdmagnetfeld und visualisieren es in einem Diagramm.

Nein, noch nicht. Der Einsatz von digitalen Endgeräten bei Prüfungen ist bisher (Stand Schuljahr 2023/2024) nicht vorgesehen.

Das kann sich in Zukunft allerdings ändern. Sobald das Tablet den Taschenrechner ersetzt, werden Tablets auch bei Prüfungen - vor allem in den naturwissenschaftlichen Fächern - eingesetzt. Dies wird zuvor intensiv in den entsprechenden Fachschaften vorbereitet.

Zum Teil. Gedruckte Schulbücher können durch eBooks ersetzt werden, wodurch die Schultaschen leichter werden. Zusätzlich erhoffen wir uns eine Kostenersparnis durch den Einsatz von eBooks gegenüber gedruckten Büchern.
Unterrichtsmitschriften können digital, z. B. mit der App GoodNotes, geführt werden. Arbeitsblätter können zum Teil ebenfalls direkt auf dem Tablet ausgefüllt werden.
Allerdings bieten noch nicht alle Verlage adäquate eBooks zu unseren Lehrwerken an. Daher werden wir einige gedruckte Bücher weiterhin verwenden müssen.
In einer Übergangsphase werden wir zudem Schulbücher im Klassenraum bzw. Fachraum aufbewahren, sodass die Lernenden im Unterricht parallel am Tablet sowie mit dem Buch arbeiten können. Dadurch entstehen natürlich keine Zusatzkosten.

Die Lehrkraft entscheidet in Zusammenarbeit mit der Fachschaft nach didaktisch-methodischen Überlegungen, inwiefern der Einsatz des Tablets einen Mehrwert liefert. Die iPads sollen insbesondere dort genutzt werden, wo sie einen Mehrwert liefern.

Tablets in der Schule machen den Unterricht nicht pauschal besser. Sie machen ihn jedoch anders und ermöglichen Schüler:innen einen neuen didaktischen und methodischen Zugang zu Inhalten, der im klassischen Unterricht nicht erreicht werden kann.

Die Lehrkräfte werden Seit 2021 geschult und sensibilisiert, die Geräte im Unterricht zu nutzen. Die Lehrkräfte nehmen sowohl an externen als auch an schulinternen Fortbildungen teil und multiplizieren ihre Erkenntnisse in der Schule. Die Fachschaften entwickeln zudem ihren Unterricht stets weiter und prüfen, an welchen Stellen der Einsatz eines Tablets einen Mehrwert liefert.

Ja. Nach der Lieferung zur Schule werden die Geräte gemeinsam ausgepackt und eingerichtet. Anschließend geht es sofort los.
Fachbezogene Apps werden direkt im Fachunterricht eingeführt und gemeinsam erkundet sowie genutzt.
Das Kennenlernen außerfachlicher Nutzungsmöglichkeiten wie Schreiben mit GoodNotes, Speichern von Daten auf IServ, gelungener Workflow und weiterer wird ebenfalls in den Fächern kennengelernt und geübt.

Das Gerät wird durch den Dienstleister für den Einsatz am Gymnasium Osterholz-Scharmbeck vorbereitet. Das Gerät selbst samt Zubehör wird originalverpackt zur Schule geliefert. Wenn sich das Gerät zum ersten Mal im schulischen WLAN anmeldet, werden automatisch alle für das Gerät vorgesehenen Profile und Apps installiert.

Durch die Schule wird ein umfangreiches App-Paket vorgegeben, welches automatisch installiert wird. Das Paket wird alle für den Unterricht notwendigen Apps enthalten. Standardmäßig installierte Apps von Apple (z. B. Stocks, Fitness, Mail Center), die nicht für den Unterricht notwendig sind, werden deinstalliert bzw. ausgeblendet.

Das App-Paket wird regelmäßig angepasst, um neue sinnvolle Apps ebenfalls nutzen zu können bzw. kaum genutzte Apps wieder zu löschen, um Speicherplatz freizumachen.

Ja. Sobald sich das Gerät außerhalb des schulischen WLAN befindet, schaltet es sich in den privaten Modus. In diesem Modus können Apps selbst installiert werden. Beachten Sie bitte, dass hierfür ggf. eine Apple-ID notwendig ist, die Sie selbst einrichten müssen.

Ja. In erster Linie dient das Tablet allerdings als Arbeitsgerät und soll auch so verwendet werden. Die private Nutzung ist in eingeschränktem Rahmen aber auch möglich.
Außerhalb der schulischen WLAN befindet sich das Gerät im privaten Modus und kann auch zu privaten Zwecken verwendet werden. Durch die Verwendung einer AppleID lassen sich auch eigene Apps installieren.

Da das Tablet durch die Verwaltungssoftware verwaltet wird, können die Lehrkräfte einige Einschränkungen an den Geräten vornehmen
  • Alle Apps bis auf bestimmte Apps werden ausblendet.
  • Der Zugang zum Internet kann eingeschränkt werden.
  • Die Verwendung der Kamera kann unterbunden werden.
  • Die Autokorrektur in einigen Programmen kann ausgestellt werden.
  • Die Übertragung von Daten über AirDrop kann eingeschränkt werden.
  • Das Tablet kann gesperrt werden.
  • Nach Unterrichtsschluss kann eingesehen werden, welche App zu welcher Zeit und Dauer verwendet wurde.
  • Der Bildschirminhalt kann durch die Lehrkraft eingesehen werden. Das Gerät wird automatisch über die Einsichtnahme informiert.

Für alle Schülerinnen und Schüler soll einheitlich ein Apple iPad der angeschafft werden. Die technischen Daten zu den Apple iPads können Sie hier einsehen: https://www.apple.com/de/ipad-select/

Dürfen wir auch ein anderes Modell kaufen? Ja und nein. Die wichtigste Voraussetzung für einen gelungenen Einsatz der Geräte im Unterricht ist, dass alle Schülerinnen und Schüler einheitlich ein Gerät des gleichen Herstells verwenden.  Erst durch die einheitliche Anschaffung eines Gerätes für alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse in Verbindung mit einem MDM wird ein zielorientierter Einsatz im Unterricht überhaupt möglich. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Geräte zu Unterrichtsbeginn einsatzbereit sind und der eigentliche Unterrichtsinhalt im Fokus liegt und nicht die Behebung von technischen Schwierigkeiten an den Tablets.

Sollten Sie jedoch bereits ein anderes Gerät haben, kann dies unter Umständen trotzdem genutzt werden, siehe nächste Frage.

Die iPads eines Jahrgangs sollen einheitlich sein, um einen zielorientierten Unterrichtseinsatz zu ermöglichen. Bereits vorhandene iPads werden - sofern technisch möglich - in die schulische Infrastruktur eingebunden.
Es gelten dann folgende Regelgungen:
  • Das iPad wird durch die Schule durch das MDM jamf verwaltet.
  • Bei der Einrichtung von jamf wird das Gerät zurückgesetzt, alle Daten werden unwiderruflich gelöscht, alle Apps entfernt. Vor der Einrichtung von jamf müssen alle Daten gesichert werden.
  • Das iPad muss für ca. 2-3 Tage in der Schule abgegeben werden, um das MDM zu installieren. Das genaue Vorgehen spricht Herr Schindler mit der IT-Abteilung ab.
  • Im Schadensfall kann keine Unterstützung durch die Schule erfolgen.
  • Eine eigene AppleID kann im Anschluss weiterhin genutzt werden.
Geräte, die nicht eingebunden werden können oder sollen, dürfen trotzdem im Unterricht genutzt werden. Die Lehrkräfte und Administratoren können dann jedoch bei technischen Problemen (z. B. fehlendes Update, kein Internetzugang) nicht unterstützen. Auch können ohne das Verwaltungsprogramm keine Einschränkungen durch die Lehrkräfte vorgenommen werden können, sodass Ihr Kind während des Unterrichts zum Beispiele auf Spiele zugreifen kann. Nicht verwaltete Geräte dürfen auch nicht in Prüfungen eingesetzt werden.

Die Arbeitsgruppe, die das Konzept erstellt hat, hat sich auch mit dieser Frage intensiv und kontrovers auseinandergesetzt. Die Entscheidung, iPads anzuschaffen, stützt sich vor allem auf die vielen positiven Erfahrungen, die andere Schulen bei der Einführung von Tablets gemacht haben. Ergänzt werden die Erfahrungen durch Hinweise von anderen Schulträgern und Medienberatern.
Die Erfahrungen zeigen, dass iPads in Verbindung mit dem Verwaltungsprogramm jamf im schulischen Einsatz viele entscheidende Vorteile mitbringen:

  • Lange Nutzungsdauer durch hochwertige Verarbeitung und langer Updateverfügbarkeit
  • Lange Akkulaufzeit über einen ganzen Schultag
  • Umfangreiches Angebot an Apps für den schulischen Einsatz
  • Verknüpfung mit IServ zur Datenspeicherung möglich
  • Einfaches gleichzeitiges "Zur-Verfügung-Stellen" (Ausrollen) von vielen Schülergeräten
  • Einfache und zuverlässige Installation von Apps auf vielen Geräten
  • Guter Arbeitsfluss, z. B. durch einfache Übertragung des iPad-Bildschirms auf einen Beamer oder Monitor und Einbindung von IServ, einfaches Teilen von Dateien
  • Einfache und zuverlässige Steuerung sowie Verwaltung der Tablets, z. B. Beschränkung auf nur eine App möglich
  • Verwaltung der Geräte durch Eltern durch jamf parent möglich
  • Hohe Sicherheitsstandards

Ja. Während des Bestellprozesses haben Sie einige Auswahlmöglichkeiten hinsichtlich des iPad-Modells, der Speichergröße, der Farbe, des Zubehörs und einer möglichen Gravur sowie der Versicherungslaufzeit.

Für die Installation von schulischen Apps und für die Speicherung von Dateien im Schulalltag reicht die Speicherplatzgröße von 64 GB aus.
Erst wenn viele Fotos bzw. Videos auf dem Gerät gespeichert werden, kann der Speicher von 64 GB an seine Grenze kommen. Das ist jedoch kein Problem, wenn nicht mehr benötigte Dateien gelöscht werden und der Schulserver IServ zur Datensicherung genutzt wird.
Alternativ können Sie auch das Modell mit 256 GB Speicherplatz erwerben.

Wir empfehlen dringend die Anschaffung einer Hülle, die das Gerät an allen Ecken und der Rückseite zusätzlich polstert und damit schützt. Der Deckel schützt ebenfalls das Display vor Kratzern und Brüchen. Bei Abschluss einer Versicherung ist der Kauf einer Schutzhülle sogar Voraussetzung. Die Hülle muss allerdings nicht über den Dienstleister gekauft werden.
Die Hüllen bieten zudem einen Aufsteller für das iPad an.

Ja, das wäre sehr wünschenswert. Ein iPad-Stift bietet im Alltag viele Vorteile: Durch die Nutzung eines pencil wird die Nutzung und vor allem die eigene Organisation erleichtert. Dadurch wird es beispielsweise möglich, handschriftliche Notizen vorzunehmen und mitzuschreiben oder Arbeitsblätter direkt am Tablet auszufüllen. Im Kunstunterricht kann mit einem pencil ebenfalls gezeichnet werden.
Welcher Stift gekauft wird, ist jedoch eine individuelle Kaufentscheidung.

Nein. Die Anschaffung einer Tastatur ist nicht zwingend notwendig und wird von uns auch nicht empfohlen.
Fragen Sie Ihr Kind, wie es mit der Bildschirmtastatur und dem damit kleineren Sichtbereich zurechtkommt. Optional kann eine Hülle mit integrierter Tastatur oder eine externe Bluetooth-Tastatur gekauft werden. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile und sollten von Ihnen abgewogen werden.

Geben Sie bei der Bestellung bitte die aktuelle Klasse ein.

Die einmaligen Kosten bei Sofortkauf der Minimalausstattung betragen (Stand Januar 2024):
  • Das iPad der 9. Generation 64 GB: ab 389,00 €
  • Verwaltungssoftware (MDM): 23,80 €
  • Digitaler Eingabestift: ab 39,00 €
  • Schutzhülle: ab 29,00 €
  • Die Kosten für Apps und eBooks (digitale Schulbücher) werden durch den Beitrag zur Schulbuchausleihe abgedeckt werden. Hier erwarten wir finanzielle Entlastungen über die Jahre.

In Summe: 480,80 €

Optional können Sie ein leistungsstärkeres iPad oder weiteres Zubehör , z. B. eine Tastatur, erwerben oder das Gerät mit einer Gravur versehen. Beide ist aus unterrichtlicher Sicht aber nicht notwendig.

Zudem können Sie einen Schutzbrief/ eine Versicherung über eine individuelle Laufzeit zwischen 24 Monate (99 €) bis 60 Monate (129 €) erwerben.

Hinweis: Dies sind die Konditionen für das Schuljahr 2023/24. Für jeden neuen Jahrgang müssen neue Angebote eingeholt werden.

Wir möchten für den Unterricht grundsätzlich kostenfreie Apps verwenden.
Es fallen trotzdem Kosten an für ...
  • ... die digitalen Schulbücher als eBooks. Die Kosten variieren zwar von Verlag zu Verlag zwischen jährlichen  1,00 Euro und 6,50 Euro. Die Preise liegen jedoch niedriger als für gedruckte Schulbücher.
  • ... das Verwaltungsprogramm jamf, welches einmalig 23,80 Euro kostet.

Die Dokumentenverwaltungsapp GoodNotes, die bereits eine Vielzahl unserer Schüler:innen begeistert nutzt, wird im Bildungsbereich kostenlos angeboten.

Durch die günstigeren Schulbücher als eBook und die Mengenrabatte bei Kauf von Apps wird sich langfristig eine Kostenersparnis gegenüber der klassischen Schulbuchausleihe ergeben.

Das eigentlich kostenpflichtige Office-Paket (Word, Powerpoint, Excel und andere) wird seit Dezember 2020 allen Schüler:innen  unserer Schule kostenfrei durch den Landkreis Osterholz zur Verfügung gestellt. Eine Anleitung zur Einrichtung und Installation befindet sich hier.

Das Lübecker Unternehmen JessenLenz wird nach Abstimmung mit dem Schulträger die Einführung von A wie Anschaffung bis Z wie Zubehör begleiten.

Die Bestellung bzw. der Kauf wird über einen Onlineshop in einem besteimmten  Zeitfenster durchgeführt, der speziell für unsere Schule eingerichtet wurde. Den Webshop erreichen Sie hier: https://jledu.de/ohz/ Das Passwort für den Webshop erhalten Sie nach der Informationsveranstaltung von Herrn Schindler (schindler.darius@gymnohz.de).

Im Bestellformular des Onlineshops haben Sie mit Ihrem Kind die Möglichkeit, eine Auswahl zu treffen hinsichtlich:

  • Des Speicherplatzes
  • Der Farbe
  • Einer Gravur (optional, nicht notwendig)
  • Einem digitalen Eingabestift (empfohlen)
  • Einer Hülle ohne (empfohlen) oder mit Tastatur (nicht notwendig)
  • Panzerglas  (optional, nicht notwendig)
  • Einer externen Tastatur oder Maus (optional, nicht notwendig)
  • Der Versicherung - individuelle Entscheidung
  • Finanzierungsart

Das Gerät wird durch JessenLenz für den Einsatz am Gymnasium Osterholz-Scharmbeck vorbereitet. Das Gerät selbst samt Zubehör wird originalverpackt zur Schule geliefert. Die Geräte werden in der Schule verteilt. Wenn sich das Gerät zum ersten Mal im schulischen WLAN anmeldet, werden automatisch alle für das Gerät vorgesehenen Profile und Apps installiert.

Ja. Die Schule organisiert in Abstimmung mit dem Schulträger die Bestellung für einen gesamten Jahrgang über ein Unternehmen als Sammelbestellung.

Die Arbeitsgruppe aus Eltern, Schülern:innen und Lehrkräften hat mehrere Händler gesichtet und nach Abwägung eine Vorauswahl an Unternehmen getroffen. In Abstimmung mit dem Schulträger wurde schließlich das Unternehmen JessenLenz ausgewählt.

Nein. Die Schule geht bei den iPads bei sachgemäßer Handhabung von einer Haltbarkeit und Nutzungsdauer von mindestens 5 Jahren aus. Es ist daher vorgesehen, dass das im 9. bzw. 10. Jahrgang gekaufte Gerät bis zum Abitur genutzt werden kann. Ein anderes oder ein weiteres Gerät wird nicht gekauft werden müssen.

Der Vertriebspartner bietet den Sofort-Kauf oder eine Ratenfinanzierung über die Targobank an.

Der Zinssatz beträgt bei einer Laufzeit von 6 / 12 Monaten 0 %, bei einer Laufzeit von 24 / 36 / 48 / 60 Monaten 1,9 % / 2,9 % / 2,9 % / 4,9 %.

Beispiel: Beim Kauf eines iPads der 9. Generation mit 64 GB beträgt der Preis 389 €.

Bei einer Kreditfinanzierung beträgt die monatliche Rate

  • bei 6 Monaten Laufzeit: 64,83 €
  • bei 36 Monaten Laufzeit: 11,30 €

(Stand Januar 2024)

Die individuelle monatliche Rate erfahren Sie im Webshop.

 

Auszug aus den häufigen Fragen aus dem Webshop:

"Nach dem Absenden der Bestellung erhältst Du eine Bestellbestätigung per E-Mail. Dort findest Du alle Details deiner Bestellung inkl. eines individuellen Link, mit dem Du über TARGOBANK die Finanzierung anfragen kannst.

Du wirst als erstes dazu aufgefordert die Laufzeit für die Finanzierung festzulegen. Hier siehst Du direkt auch die monatlichen Kosten, die auf Dich zukommen würden. Im Anschluss werden allerlei persönliche Daten abgefragt, die die TARGOBANK zur Entscheidungsfindung benötigt. Weder wir noch die Schule haben zu irgendeinem Zeitpunkt Zugriff auf diese Daten.
In der Regel erhältst Du dann direkt im Anschluss bereits eine Entscheidung von der TARGOBANK.
Wenn deine Anfrage vorläufig genehmigt ist, musst Du noch einige Unterlagen an die TARGOBANK schicken und Dich über PostIdent oder VideoIdent identifizieren.
Sobald alle Unterlagen von der TARGOBANK überprüft worden sind und deine Identität bestätigt wurde, erhalten sowohl wir als auch Du eine Bestätigung der finalen Genehmigung. Erst mit diesem Schritt gilt die Zahlung für uns als abgeschlossen.

Nach dem Zahlungseingang erhältst Du eine Zahlungsbestätigung von uns. Bitte beachte dabei, dass diese nicht automatisch verschickt wird, sondern jeweils manuell überprüft werden muss. Wenn Du eine Woche nach der Bestätigung von der Santander Bank noch keine Bestätigung von uns erhalten hast, melde Dich gerne nochmal bei uns."

Weitere Fragen zur Bestellung bzw. zur Finanzierung werden hier von JessenLenz beantwortet: https://jledu.de/haeufige-fragen/

Sollte die Kosten für die Anschaffung ein Problem für Sie darstellen, dann wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Herrn Schindler (Koordinator, schindler.darius@gymnohz.de). Wir werden dann zusammen mit Ihnen nach einer individuellen Lösungen schauen.

Erst durch die einheitliche Anschaffung eines Gerätes für alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse in Verbindung mit einem MDM wird ein zielorientierter Einsatz im Unterricht überhaupt möglich. Nur so kann überhaupt gewährleistet werden, dass die Geräte zu Unterrichtsbeginn einsatzbereit sind und der eigentliche Unterrichtsinhalt im Fokus liegt und nicht die Behebung von technischen Schwierigkeiten an den Tablets.

Sichtbar für Administratoren sind
  • Gerätename und -nummer, Seriennummer,
  • iOS-Version
  • MAC, IP
  • Installierte Apps und Profile
  • Ladezustand
  • Speicher
  • Besitzer
  • Zeitpunkt der letzten Onlineverbindung
  • Datum der Ersteinrichtung
  • Steuerung durch die Lehrkräfte

Nur im Verlust-Modus kann der Standort des Gerätes ermittelt werden. Das Gerät erhält eine Mitteilung über diesen Zugriff.

Nicht sichtbar für Administratoren sind:

  • Sämtliche Dateien – Name sowie Inhalte
  • Kalender
  • Kontakte und Adressbuch
  • Mails
  • Browserverlauf
  • Nachrichten
  • Fotos & Videos

Befinden sich Schülergeräte in Bluetooth-Reichweite zum Lehrergerät, z. B. im Unterricht im selben Raum, kann die Lehrkraft das Tablet einschränken, damit sich die Lernenden auf den Unterricht bzw. auf eine bestimmte App konzentrieren. Zusätzlich kann die Lehrkraft den aktuellen Bildschirm des Schülergerätes einsehen und an die Wand projizieren. Die betroffene Person wird durch ein Symbol auf dem Tablet über die Einsichtnahme informiert.
Lehrkräfte können nicht auf Daten oder Inhalte des Tablets zugreifen.

Nein, nicht zwangsläufig. Von schulischer Seite aus müssen weder Apple-Clouddienste wie iCloud noch Clouddienste anderer Firmen wie Microsoft OneDrive genutzt werden.  Durch den Einsatz des MDM jamf wird ebenfalls keine Apple-ID benötigt. Zur Speicherung von Daten kann der schuleigene IServ-Server verwendet werden. Da die Schule einen Datenverarbeitungsauftrag mit IServ abgeschlossen hat und die Server in Deutschland stehen, ist eine datenschutzkonforme Nutzung im Sinne der DSGVO möglich.
Die Nutzung des MDM unterstützt Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern im datenschutzgerechten Umgang.
Da eine private Nutzung der Geräte möglich ist, ist auch eine anderweitige Nutzung möglich. So dürfen sich Jugendliche ab 16 Jahren eine Apple-ID erstellen und weitere Apps installieren. Es obliegt dann den Schülern:innen und ihren Eltern, das Gerät datenschutzkonform zu nutzen.

Nein. Die Entscheidung für oder gegen eine Versicherung bzw. über welche Laufzeit müssen Sie selbst vornehmen.

Beachten Sie bitte, dass von Seiten der Schule eine Nutzungsdauer bis zum Abitur vorgesehen ist. Es wäre ärgerlich, wenn das Gerät beschädigit wird und nicht mehr nutzbar wäre, sodass Sie ein neues Gerät kaufen müssten. Es ist aber nicht zwangsläufig davon auszugehen, dass ein Tablet kaputt gehen muss. Nehmen Sie daher bitte mit Ihrem Kind eine individuelle Risikobewertung aufgrund Ihrer eigenen gemachten Erfahrungen der letzten Jahre vor. Wie lange halten Ihre privat gekauften Geräte bisher? Ist Ihrem Kind schon mal ein Tablet oder Laptop kaputt gegangen?

Die Rückmeldung der Eltern zeigt, dass es hier keine eindeutige Empfehlung für oder gegen die Versicherung gibt.

Kann, muss aber nicht.

Ist beispielsweise ein/e Mitschüler/in für die Beschädigung verantwortlich, so kann der Schaden eventuell über die
private Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers reguliert werden. Dies hängt aber von der Haftung, von möglichen Selbstbeteiligungen, Höherstufungenen etc. bei der jeweiligen Versicherung ab.
Ob die eigene Versicherung bei einem Schadensfall in der Schule greift, müssen Sie individuell mit Ihrer Versicherung klären.
In jedem Fall muss bei einer selbstständigen Reparatur zuvor die Schule informiert werden, da alle Geräte durch das Verwaltungsprogramm mit der Schule verknüpft sind. Dadurch ist eine Weiternutzung eingeschränkt und ein Austauschgerät muss in die schulische Struktur eingebunden werden.
Denkbar wäre es ebenfalls, eine eigene zusätzliche Geräteversicherung abzuschließen. Sie können dazu gerne eigene Angebote einholen. Erfahrungsgemäß sind privat abgeschlossene Geräteversicherungen aber teurer als Gruppenversicherungen bei ungünstigeren Konditionen (z. B. Selbstbeteiligungen).

Abgesichert sind (Stand Januar 204):

  • Fall- und Sturzschäden
  • Wasser- und Feuchtigkeitsschäden
  • unsachgemäße Handhabung
  • Blitzschlag
  • Implosion und Explosion
  • Elektronikschäden
  • Raub und Einbruchdiebstahl
  • Apple Zubehör aus dem Lieferumfang (Pencil, Mouse, Ladezubehör etc.)

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen: https://jledu.de/wp-content/uploads/2022/11/WG-SchoolProtect-Plus-1022.pdf

Die Kosten der Versicherung hängen von der Laufzeit ab und können im Webshop eingesehen werden, sobald der Zugang zum Webshop bereitsgestellt wurde. Aufgrund der Sammelbestellung und der Gruppenversicherung sind die Kosten in der Regel niedriger, als wenn man privat eine eigene Geräteversicherung abschließen würde.

Allgemeine Garantie- oder Gewährleistungsfälle können innerhalb der gesetzlichen Garantiezeit von 2 Jahren bei jedem Serviceprovider von Apple bearbeitet werden, auch bei unserem Vertriebspartner.
Andere Schadensfälle werden direkt über unseren Vertriebspartner über ein Schadensformular abgewickelt. Im Schadensfall muss das Gerät eingeschickt werden. Im Falle eines Schadens, wird das Gerät immer über Apple komplett ausgetauscht. In der Regel wird innerhalb von 24 Stunden ein Austauschgerät von Apple bereitgestellt. Bei einem Garantiefall kann somit im Idealfall inkl. Versand eine Abwicklung ca. 3-4 Werktage dauern.
Im Fall eines Versicherungsschadens verzögert sich der Ablauf. In der Regel, dauern diese Fälle 1-2 Wochen, je nachdem wie eindeutig die Bewertung des Schadens möglich ist.
In diesen Zeiten versucht die Schule, ein Leihersatzgerät zur Verfügung zu stellen.

Die Geräte sollen grundsätzlich einsatzbereit zur Schule gebracht werden, das heißt aufgeladen. Nicht aufgeladene Geräte führen in der Regel zu Unterrichtsstörungen und eine Reduzierung der Unterrichtszeit, ähnlich wie nicht mitgebrachte Schulbücher, nicht angespitzte Bleistifte und volle Hefte.
Nur im Notfall und falls der Unterricht dadurch nicht gestört wird, können die Geräte im Unterrichtsraum aufgeladen werden. Alle Räume verfügen über mehrere Steckdosen an den Wänden.

Die Geräte können über die Schutzhülle, über eine Gravur oder über eigene Sticker personalisiert werden.
Zudem kann am Home-Bildschirm der eigene Name angezeigt werden.

Es können nicht alle Risiken ausgeschlossen werden. Ggf. müssen andere Geräte verwendet werden, die im privaten Haushalt bereits vorhanden sind.
Unterrichtsbezogene Daten sollen grundsätzlich auf IServ gespeichert werden, um einen Datenverlust zu verhindern. Zudem sollte regelmäßig ein Backup der eigenen Unterlagen, insbesondere bei Goodnotes, erstellt werden.
Der Einsatz von Tablets und anderen mobilen Endgeräten für Klassenarbeiten und Klausuren ist momentan im Schuljahr 2023/2024 nicht vorgesehen.