Unterrichtsausfall bei besonderen Wetterbedingungen

Bei extremen Witterungsverhältnissen (z. B. Straßenglätte, Schneeverwehungen, Hoch-wasser, Sturm) trifft die Landesschulbehörde die Entscheidung darüber, ob der Unterricht stattfindet oder ausfällt. Angesichts der Größe des Zuständigkeitsbereichs und der dadurch ggf. vorhandenen unterschiedlichen Wetterlage wird die Entscheidungsbefugnis in der Regel auf die Landkreise übertragen. Die Entscheidung soll dann über den Hörfunk oder andere Medien bekannt gegeben […]